Seit 16.08.2021 gelten die 3G – GEIMPFT, GENESEN ODER GETESTET – Regeln bei uns in Baden-Württemberg. Wir bitten Dich, dies bei dem Besuch in unserem Studio zu berücksichtigen.
Geimpfte
Als geimpft gelten Personen, die ihre zweite Impfung bereits vor mindestens 14 Tagen erhalten haben (ersichtlich im Impfnachweis). Als geimpft gelten auch genesene Personen, die nach ihrer Genesung mindeste eine Impfdosis erhalten haben. Der Impfnachweis kann in zweierlei Form erfolgen: 1. Digitaler Impfpass 2. Impfpass in Schriftform.
Im Impfpass muss einer der folgenden Impfstoffe aufgeführt sein: BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Janssen-Cilag. Das Datum der zweiten Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Ausnahme ist der Impfstoff Janssen-Cilag, da dieser nur aus einer Impfdosis besteht. Deshalb gilt hier das Datum der Erstimpfung.
Genesene
Als genesen gelten Personen, die eine zuvor ausgeheilte Corona-Infektion nachweisen können. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage eines PCR-Labortests in schriftlicher oder digitaler Form. Der Test muss mindestens 28 Tage alt sein und darf höchstens 6 Monate zurückliegen.
Getestete (nicht immunisiert)
Als getestet gelten alle Personen, die einen negativen Test vorlegen können.
Testoptionen:
– Negativer PCR-Test – darf nicht älter als 48 Stunden sein. Der PCR-Test kann in digitaler oder in Papierform nachgewiesen werden.
– Negativer Antigen Schnelltest – darf nicht älter als 24 Stunden sein. Der Antigen-Schnelltest muss vor Ort unter Aufsicht des Kontrollpflichtigen erfolgen.